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Folgende Schreiben entstanden aufgrund eines Facebookeintrages des EU-Parlamentariers Fabio di Masi, wonach die Schiedsgerichtsbarkeit nur auf Betreiben der europäischen Seite im CETA Vertag Eingang gefunden hat. Ebenso wurde die Möglichkeit, Arbeitnehmerrechte einzuklagen, auf alleinigen Wunsch der EU NICHT aufgenommen.

Zitat aus dem Facebook-Eintrag

CETA - wie man uns belügt

Kürzlich berichtete ich über die Aussage des Ministerpräsidenten der #Wallonie Paul Magnette, wonach die #EU und nicht Kanada auf den Schiedsgerichten in #CETA bestand.

Nun erfahre ich wie das Bundesvorstandsmitglied des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Stefan Körzell, behauptet, der kanadische Chefunterhändler habe ihm bestätigt, dass Kanada überhaupt kein Problem mit einklagbaren Arbeitnehmerrechten gehabt habe (aber die EU Kommission)

An den

Herrn Bundeskanzler Mag. Christian Kern,

Herrn Vizekanzler Dr. Reinhold Mitterlehner,

an die

Abgeordneten des Österreichischen Parlaments,

die Abgeordneten Österreichs im Europaparlament,

die Kandidaten zur Bundespräsidentenwahl Dr. Van der Bellen u. Ing. Norbert Hofer

 

Betrifft: Freihandelsvertrag CETA

 

 Villach, 03.11.2016

 

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler,

sehr geehrter Herr Vizekanzler,

sehr geehrte Abgeordnete,

sehr geehrte Kandidaten zur Wahl des Bundespräsidenten,

 

erst durch die harte Haltung Walloniens ist bekannt geworden, dass einzig und allein die EU Kommission auf der Schiedsgerichtsbarkeit im CETA Vertrag bestand und nicht wie von ihr von Anfang an behauptet, wer den Freihandel will, der muss auch Schiedsgerichte akzeptieren.

Die Hauptkritik an CETA war bekannterweise nicht der Handel an sich, sondern die Schiedsgerichtsbarkeit, die unser Justizsystem umgeht. Dies bedeutet auch eine Einschränkung der Souveränität Österreichs.

Den Grad der Souveränität sollte aber der Souverän bestimmen und nicht die Regierung, von der ich mir gerade am 61. Jahrestag der Wiedererlangung der Freiheit und Souveränität ein ähnliches Verhalten gewünscht hätte, wie es die Vertretung Walloniens an den Tag gelegt hat. Alle kritisch eingestellten Bürger werden automatisch als jene abgestempelt, die sich gegen jeden Fortschritt wenden. Freihandel zwischen zwei Staaten, die ein ähnlich gut entwickeltes Rechtssystem haben, ist auch ohne Schiedsgerichtsbarkeit problemlos möglich. Es gab in der Vergangenheit keine Schiedsgerichtsbarkeit zwischen den Staaten Europas. Wir hatten auch keine gebraucht.

Im Anhang dieser Mail habe ich in einem Brief an Sie verfasst mit weiteren Informationen und um das Ersuchen, die Arbeitsweise der EU Kommission zu kommentieren und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Mit freundlichen Grüßen!

Dipl. Ing. Peter Rotter.

 

 

Das Antwortschreiben des Herrn Bundeskanzlers als Download

 

Mein Antwortschreiben wie folgt:

 

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler,

  Vielen Dank für Ihre Antwort auf mein Schreiben vom 03.11.2016. Ich habe ebenfalls nicht prinzipiell gegen den Freihandel an sich Stellung bezogen, ich habe lediglich auf das Wachstum lt. einer offiziellen Studie von 0,85 Promille oder aus 1000 Euro werden 1000,85 Euro hingewiesen. Jubelmeldungen in den Medien über dieses „Wachstum“ rufen bei interessierten Bürgern eher Misstrauen hervor. Es wurde völlig unverständlich im Zuge der Verhandlungen vor der Unterzeichnung ein Zeitdruck mittels medialer Übertreibung auch durch österreichische Europaparlamentarier aufgebaut, der durch die Wachstumszahlen nicht belegt werden kann. Einige Tage später, am 8. November, wurde ohnehin eindrucksvoll bewiesen, dass die Mehrheit nicht durch die Medien lenkbar ist.

Der nächste Punkt ist die Geheimniskrämerei, die Ihrer Meinung nach nicht gegeben war. Ich würde Ihren Standpunkt so nicht teilen. Hätte es die harte Haltung seitens der Regierung der Wallonie nicht gegeben, wäre die Information bezüglich der Schiedsgerichtsbarkeit und der Nichteinklagbarkeit von Arbeitnehmerrechten unter den Tisch gefallen. Diese beiden Punkte sind nur auf Betreiben der europäischen Seite so im Vertrag enthalten bzw. nicht enthalten. Es war nicht die Haltung Kanadas. Darüber waren auch EU Parlamentarier nachweislich nicht informiert und dies sollte aus meiner Sicht auch wohl so bleiben. Es wäre natürlich im Sinne einer lösungsorientierten Diskussion ab jetzt nur förderlich, wenn die Befürworter der Schiedsgerichtsbarkeit und der Nichteinklagbarkeit von Arbeitnehmerrechten ebenfalls ihre Argumente offen darlegen würden.

Zum Abschluss möchte ich noch zu einem Vertragsdetail kommen:

Auf Seite 1953 der Deutschen Übersetzung steht folgender Passus:

 

Sektor: Wasserentnahme, -aufbereitung und -verteilung

Teilsektor:

Zuordnung nach

Branche:

ISIC Rev. 3.1 41

Art des Vorbehalts: Marktzugang

Inländerbehandlung

Beschreibung:

Investitionen und grenzüberschreitender Dienstleistungshandel

Die EU behält sich das Recht vor, Maßnahmen in Bezug auf

Tätigkeiten einzuführen oder aufrechtzuerhalten, zu denen auch

Dienstleistungen auf dem Gebiet der Wasserentnahme, -aufbereitung

und -verteilung an Privathaushalte, industrielle, gewerbliche oder

andere Verwender, einschließlich der Bereitstellung von Trinkwasser

und Wasserbewirtschaftung zählen.

 

Das liest sich wie ein Durchgriffsrecht aus der EU Zentrale auf jede einzelne Wasserquelle auf dem Gebiet der EU sobald CETA in Kraft tritt. Gleichzeitig wird immer wieder betont, beim Wasser ändert sich nichts. Ich persönlich hege ein gewisses Misstrauen in solche Texte, denn warum muss etwas in dieser speziellen Form in einem Vertrag stehen, wenn sich an der gegenwärtigen Situation auch in Zukunft nichts ändern soll?

An diesem Beispiel ist erkennbar, das Thema Wasser ist auch in Diskussionsforen präsent, wie wichtig so ein Forum auch auf der Internetpräsenz des zuständigen Ministeriums wäre.

Ich habe nichts dergleichen gefunden und es wurde auch nach Vorliegen des Vertragstextes keines auf der Startseite publik gemacht. Es mangelt an für Nichtjuristen nachvollziehbarer juristischer Information über Vertragsdetails. Vielleicht könnte man dies nachholen und den von mir oben erwähnten Punkt gleich als ersten in einem Diskussionsforum des Ministeriums beantworten.

 

Mit freundlichen Grüßen!

Dipl. Ing. Peter Rotter.